Zusätzlich bzw. in Ergänzung zum Lehrgang ist eine fachliche Tätigkeit (Praktikum) im Ausmaß von mind. 750 h nachzuweisen: - mind. 100 h protokollierte Beratungseinheiten - mind. 100 h Supervision (davon mind. 10 h Einzelsupervision) Auf die fachliche Tätigkeit angerechnet wird: - max. 200 h fachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeit in einschlägigen Praxen oder Institutionen - max. 100 h Peergroups - max. 150 h fachliche Assistenz bei Seminaren (Ressourcepersonentätigkeit) - max. 150 h Protokollanfertigung
Ein Teil der gesetzlich geforderten fachlichen Tätigkeit (Arbeitsgruppen/Peergroups, Gruppenselbsterfahrung, Gruppensupervision) ist ohne Mehrkosten im Zuge der NLP-Ausbildung inkludiert.
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